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Gründerförderung
Der Staat hat großes Interesse an der Gründung von selbständigen Existenzen. Aus diesem Grund bietet er zahlreiche Fördermöglichkeiten über verschiedene Institutionen an.
Sowohl der Bund (KFW-Mittelstandsbank) wie auch die einzelnen Länder (z. B. LfA Förderbank Bayern) fördern qualifizierte Existenzgründer, deren Unternehmenskonzept eine dauerhaft tragfähige Existenz erwarten lässt.
Die Förderdarlehen müssen über die Hausbank beantragt werden, bevor mit dem Investitionsvorhaben begonnen wird (strenge Vorbeginnklausel).
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Service im Überblick
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