Bayerischer Innovationspreis 2008
Bayerischer Innovationspreis
| Zielsetzung: | Durch den Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber wird alle 2 Jahre der mit 100.000 EUR dotierte Bayerische Innovationspreis sowie zehn weitere Anerkennungsprämien von je 5.000 EUR verliehen. Damit sollen Unternehmen, Einzelpersonen, Wissenschaftler, Teams oder Unternehmensgründer ausgezeichnet werden, die mit einer praxisorientierten, innovativen Leistung zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Bayern beigetragen haben. |
| Vergabe-kriterien: | - Grundlagenforschung bei der Entwicklung neuer Produkte - Innovation durch interdisziplinäres Zusammenwirken - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit - Innovationen bereits realisiert und nicht älter als 5 Jahre |
| Bewerbung: | Unternehmen können sich nicht direkt bewerben, sie müssen vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt sind u. a. die bayerischen Handwerkskammern, mit denen Sie Kontakt aufnehmen können. |
| Ansprech-partner: | Ansprechpartner bei der Handwerkskammer ist Herr Dr. von Bülow, Tel. 089 5119-272 oder hartwig.vonbuelow@hwk-muenchen.de |
| Weitere Informationen: | finden Sie unter http://www.bayern.de/Wirtschaftsstandort/Innovationspreis/ |
| Bewerbungs-unterlagen: | erhalten Sie ab Herbst 2007 voraussichtlich unter: www.bayern.de |
| Bewerbungs-frist: | noch unbekannt, voraussichtlich erst im Januar 2008 bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern |
online seit 24. Nov 2005, aktualisiert am 09. Okt 2006
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