Tipps für die Probezeit bei Lehrlingen
Am 1. September begann für viele junge Leute ein neuer Lebensabschnitt: der erste Tag einer mehrjährigen betrieblichen Ausbildung. Die ersten Unsicherheiten auf Seiten des Betriebs wie beim Lehrling, was wohl auf einen zukommen werde, sind schnell überwunden. Doch nicht in allen Fällen stimmt die Chemie zwischen dem Ausbildungsverantwortlichen und dem Lehrling. Dafür gibt es zum Glück die bis zu viermonatige Probezeit, die im unterfränkischen Handwerk 93 % der Azubis gut überstehen.
Diese hohe Erfolgsquote kommt daher, weil viele ausbildende Handwerker ihren Lehrling bereits während eines Praktikums kennen gelernt haben und somit schon vorab beurteilen konnten, ob handwerkliches Geschick, Auffassungsgabe, Verhalten und die Eingliederung ins Team den Anforderungen im Wesentlichen entsprechen. In anderen Fällen, in denen das Kennenlernen im Praktikum nicht möglich war und man sich möglicherweise nur auf gute Zeugnisnoten verlässt, ist die Probezeit mit einer Dauer von in der Regel zwischen einem und vier Monaten besonders wichtig.
Eine Verlängerung der Probezeit in Zweifelsfällen, wenn eine Eignung des Lehrlings noch nicht sicher erscheint, ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Sie kann nur dann vereinbart werden, wenn mehr als ein Drittel dieser Zeit durch Krankheit ausgefallen ist. Während der Probezeit gelten die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner uneingeschränkt. Ihr Vorteil ist, dass das Berufsausbildungsverhältnis von beiden Seiten leichter gekündigt werden kann.
In der Probezeit stellen Lehrling und Ausbilder fest, ob die praktische und theoretische Eignung für die Ausbildung sowie die notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen gegeben sind, oder aber spezielle Anforderungen wie Montagetätigkeiten oder Arbeiten in der Höhe bewältigt werden können. Eine vernünftig gestaltete Probezeit ohne unzumutbare Anforderungen kann verhindern, dass Lehrlinge zu früh das Handtuch werfen.
Kommt es dennoch zu Problemen, die der Ausbilder mit seiner Erfahrung nicht lösen kann, stehen die Ausbildungsberater der Handwerkskammer oder der Lehrlingswart der zuständigen Innung gerne unterstützend zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer