Begabtenförderung

Begabtenförderung berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die „Karriere mit Lehre“

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt junge Fachkräfte bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen der Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden?

Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben kann sich, wer:

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
  • die Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat,
  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen 1., 2. oder 3. Platz erreicht hat oder
  • seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann.

Zum Aufnahmezeitpunkt soll das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Durch Anrechnungszeiten (z.B. Bundesfreiwilligendienst, Elternzeit, Migration usw.) kann eine Aufnahme auch bis zu drei Jahren später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Maßnahmen, z.B.:

  • Fachbezogene berufliche Qualifikationen,
  • Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/-frau usw.),
  • Fachübergreifende und allgemein berufliche und soziale Maßnahmen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).

Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden.
Bereits begonnene Weiterbildungsmaßnahmen können nicht gefördert werden.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von max. drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 EUR, also insgesamt bis zu 6.000 EUR beantragen.

Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten pro Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert jedoch nicht den Gesamtförderbetrag von 6.000 EUR.

Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartner in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis der Bewerberin/des Bewerbers eingetragen war. Die Handwerkskammer für Unterfranken ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungsmaßnehmen und zahlt die Fördermittel aus.

Die Auswahl der „neuen“ Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt jeweils im Januar. Der Antrag auf Aufnahme in das Programm muss spätestens zum 30. November des Vorjahres vorliegen.

mehr zum Thema unter www.begabtenfoerderung.de

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online seit 13. Dez 2005, aktualisiert am 07. Mrz 2012

Ansprechpartner

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Ruth Außenhofer

Tel. 0931 30908-1138
Fax 0931 30908-1638
r.aussenhofer@hwk-ufr.deE-Mail
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