Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer neu konstituiert
Zu ihrer konstituierenden Sitzung nach der Neuwahl durch die Vollversammlung im Dezember 2004 trafen sich die neu gewählten Mitglieder des Berufsbildungsausschusses der Handwerkskammer für Unterfranken Ende Mai in der Fahrzeugakademie Schweinfurt.
Als Vertreter der Arbeitgeberseite wurde dabei Handwerkskammer-Präsident Walter Stoy und von der Arbeitnehmerseite Gewerkschaftssekretär Guido Noll als alternierende Vorsitzende einstimmig gewählt. Zum Geschäftsführer des Berufsbildungsausschusses wurde der Leiter des Geschäftsbereiches Berufsbildung der Handwerkskammer für Unterfranken, Frank Weth, berufen.
Das neue Berufsbildungsreformgesetz
Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Vorstellung des Berufsbildungsreformgesetzes, das zum 1. April 2005 in Kraft getreten ist und bei dem die Grundprinzipien des Berufsbildungssystems und die Rechtsstrukturen des dualen Ausbildungssystems bewahrt blieben. Wie Frank Weth informierte, sei der Gesetzgeber den Forderungen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und der übrigen Spitzenverbänden der Wirtschaft weitgehend gefolgt. Wenig gebracht habe die Berufsbildungsreform im Hinblick auf den von der Wirtschaft geforderten Abbau von Ausbildungshemmnissen. Lediglich die Probezeit wurde um einen Monat verlängert. Unverändert geblieben seien die Vorschriften über die Ausbildungsvergütung. Damit blieben auch nicht tarifgebundene Vertragsparteien faktisch an die tariflichen Vergütungen gebunden. Einhalt geboten werden konnte der drohenden Verschulung der Ausbildung durch den Ausbau eines vollzeitschulischen Parallelsystems in Konkurrenz zur dualen Ausbildung.
Mit dem Berufsbildungsreformgesetz, so Weth weiter, nehme auch die Internationalisierung der Ausbildung allmählich Gestalt an. Gemäß § 2 BBiG kann nunmehr bis zu einem Viertel der in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit in einem Betrieb oder einer sonstigen Ausbildungsstätte im Ausland durchgeführt werden. Der Handwerkskammer fällt dabei die Überwachung und Förderung der Durchführung von Auslandsaufenthalten in geeigneter Weise zu. Bei Auslandsaufenthalten für Auszubildende, die länger als vier Wochen dauern, ist eine Planung für die Ausbildung im Ausland mit der Kammer abzustimmen.
Die in einigen neu geordneten Ausbildungsberufen bereits eingeführte zeitliche Streckung der Abschluss- und Gesellenprüfung könne künftig einschränkungslos verordnet werden. Für beide Teile der gestreckten Prüfung sei ein separates Zulassungsverfahren vorgesehen.
Neben dem neuen Berufsbildungsgesetz nahm insbesondere das laufende Verfahren zur Reform des beruflichen Schulwesens in Unterfranken breiten Raum in der Sitzung des Berufsbildungsausschusses ein. Über den aktuellen Sachstand des Anhörungsverfahrens referierte Ltd. Regierungsschuldirektor Eduard Wörner.
Die Aufgaben des Berufsbildungsausschusses
Der Berufsbildungsausschuss ist gemäß Handwerksordnung in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung durch die Kammer zu unterrichten und anzuhören. Alle von der HWK beabsichtigten Regelungen zur Steuerung der Aus- und Weiterbildung sind von ihm zu beschließen und werden der Vollversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist dabei die Qualitätsüberwachung in der Aus- und Fortbildung. Bei der Vielzahl der beruflichen Bildungsaktivitäten im Kammerbezirk hat der Berufsbildungsausschuss eine wichtige
Funktion im Rahmen der handwerklichen Selbstverwaltung.
Die besondere Bedeutung dieses Ausschusses wird durch seine paritätische Besetzung deutlich. Ihm gehören jeweils sechs von der Vollversammlung gewählte selbstständige Handwerker und Arbeitnehmer sowie sechs Lehrervertreter aus dem Bereich der berufsbildenden Schulen an. Die Entwicklung von allen Seiten zu akzeptierender Regelungen verlangt von allen Beteiligten den unbedingten Willen zur Kooperation.