Mitwirkung bei Handelsregistereintragungen
Die Handwerkskammer ist verpflichtet, das zuständige Registergericht zu unterstützen, wenn es um Neueintragungen, Veränderungen und Löschungen von Unternehmen im Handelsregister geht.
Wir helfen bereits vor oder in der Gründungsphase eines Unternehmens, unrichtige Eintragungen zu vermeiden und geben Informationen für anzuwendende Firmenbezeichnungen. Auf Verlangen des zuständigen Registergerichtes geben wir Stellungnahmen zum Geschäftsgegenstand oder der Firmenbezeichnung ab.
Um Verzögerungen bei der Eintragung Ihres Handwerksbetriebes in das Handelsregister zu vermeiden, sollten Sie sich schon vor der notariellen Beurkundung mit uns in Verbindung setzen.
Ihr Ansprechpartner:
Downloads
- Handelsrecht und Handwerksbetrieb - Publikation (
82 kB) - Angaben auf Geschäftsbriefen - Publikation (
85 kB)
online seit 19. Dez 2005, aktualisiert am 07. Dez 2011
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