VOB-Informationsveranstaltung für das Bauhandwerk
Fehler vermeiden bei Angeboten nach VOB
Beim Seminar "Fit für VOB/A ¿ Angebote richtig erstellen!" informierten sich Mitte März mehr als 120 Teilnehmer aus dem Bau- und Ausbauhandwerk in der Akademie für Unternehmensführung Würzburg darüber, wie Angebote korrekt erstellt werden. Kompetente Referenten führten praxisgerecht in die Materie ein.
Der Würzburger Fachanwalt Dr. Thomas Waldner wies darauf hin, dass selbst kleine Flüchtigkeitsfehler ein Grund sein könnten, selbst einen sicher geglaubten Auftrag nicht zu erhalten. Sehr wichtig sei es, dass das Angebot vollständig erstellt und alle Unterlagen beigefügt seien. Bereits zum Zeitpunkt der Submission müssten alle angeforderten Dokumente vorliegen. Selbst wenn nur die Unterschrift fehle, müsse das Angebot ausgeschieden werden. Dies sei vor allem dann ärgerlich, wenn dem Angebot voraussichtlich sonst der Zuschlag erteilt worden wäre.
Die öffentlichen Auftraggeber seien zwar strikt auch an den Teil A der VOB gebunden. Dennoch seien immer wieder Verstöße festzustellen. Die Verpflichtung der ausschreibenden Stelle, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben sowie kein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden, würden auch nicht immer beachtet werden. Dr. Waldner riet deshalb, sich unbedingt vor Angebotsabgabe Gewissheit z. B. über technische Sachverhalte zu verschaffen. Auch könnten Alternativangebote zusätzlich eingereicht werden, dies aber nur, wenn sie nicht von vornherein ausgeschlossen seien.
Dr. Waldner ging auch auf die Rechtsmittel ein, die unter dem Schwellenwert leider nur schwach ausgestaltet seien. Es bleibe mehr oder weniger nur die Einschaltung der VOB-Stelle bei der Regierung von Unterfranken übrig. Bei Aufträgen über 5 Mio. Euro (künftig 5,9 Mio. Euro) könne ein formelles Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern, für Nordbayern ist Ansbach zuständig, eingeleitet werden. Vor Auftragsvergabe müssen die Auftraggeber alle nicht berücksichtigten Bieter mit einer Frist von 14 Tagen informieren.
Armin Hantschel vom Auftragsberatungszentrum Bayern e.V., München, einer Gemeinschaftseinrichtung der bayerischen Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammer München, referierte über die Grundlagen der E-Vergabe. Der Online-Vergabe gehöre die Zukunft, denn in wenigen Jahren werde es der Regelfall sein, dass Ausschreibungsbekanntmachungen elektronisch veröffentlicht würden. Deshalb sollten die Handwerker schon heute Bescheid wissen. So seien die Rechtsgrundlagen für die elektronische Signatur längst geschaffen. Das Signaturgesetz und die Signaturverordnung seien bereits 2001 in Kraft getreten. Der Vertrag komme durch digital signierte Willenserklärungen wirksam zustande. Vorteile der Online-Vergabe seien Zeit- und Papierersparnis. Die Vertraulichkeit sei durch die Verschlüsselung gewahrt, da Sicherheitsmechanismen eingebaut seien. Die Datenübertragung sei geschützt und die Datensätze würden verschlüsselt aufbewahrt werden.
Claudia Rupprecht vom Universitätsbauamt Würzburg stellte die E-Vergabeplattform des Freistaates Bayern vor. Seit Herbst 2003 würden Ausschreibungen der Staatsbauverwaltung internetbasiert unter www.vergabe.bayern.de abgewickelt. Diese Plattform umfasse eine ganzheitliche Lösung und ermögliche den durchgängigen Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in allen Schritten des Vergabeverfahrens einschließlich des elektronischen Eröffnungstermins. Die Vorteile seien die schnelle Recherche nach Ausschreibungen, die rasche Bearbeitung der Unterlagen, die Vermeidung von Formfehlern sowie Kosteneinsparungen.
Die außerordentlich große Resonanz auf das VOB-Seminar beim unterfränkischen Bauhandwerk erklärt sich aus der seit vielen Jahren unverändert schwierigen Situation der öffentlichen Auftraggeber. Der Kampf um öffentliche Aufträge wird mit immer härteren Bandagen geführt.
Für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Ausschreibungen steht Walter Maschke von der Rechtsabteilung der Handwerkskammer, Tel. 0931 30908-33, gerne zur Verfügung.