Seminar "Gewerblicher Straßentransport" trifft auf breites Interesse
Sicherheit hat höchste Priorität
Aufzeichnungspflicht, digitaler Tachograph, Gefahrgutbeauftragter und Ladungssicherung: Das waren die Themen, über die sich die rund 70 Teilnehmer beim Seminar zum "Gewerblichen Straßentransport" am 9. November im Feuerwehrhaus Brendlorenzen informierten. Es handelt sich dabei durchwegs um Themen, mit denen man sich kaum auseinandersetzt und denen man sich eher nachlässig widmet. Transportfragen werden gerade auch in kleineren Unternehmen zumeist eher pragmatisch gelöst.
Welche Konsequenzen die Unkenntnis von Gefahrenpotentialen, wie der Transport von Gefahrstoffen oder aber von schlecht- oder gar ungesicherter Ladung, bedeuten können, führten die Referenten an Beispielen und anhand dramatischer Fotos vor. Die zahlreichen während der Vorträge gestellten Fragen bewiesen, welch große Unkenntnis bzw. Unsicherheit in diesen Bereichen besteht. Die weithin bestehende Unkenntnis war für die Kreishandwerkerschaften Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld in enger Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer auch der Grund, eine derartige Veranstaltung anzubieten.
Aufzeichnungspflicht für Fahrzeuge über 2,8 bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht + Fahrpersonalverordnung
Helmut Reisbeck vom Gewerbeaufsichtsamt Würzburg informierte zunächst über die seit 1. Juli 2005 novellierte Fahrpersonalverordnung. Danach sind Führer von Kraftfahrzeugen von über 2,8 t bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gehalten, bestimmte Lenkzeiten einzuhalten. Sie müssen Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Arbeits- und Ruhezeiten und ggf. auch arbeitsfreie Tage dokumentieren. Ausgenommen von der Aufzeichnungspflicht sind bei Fahrten innerhalb eines Radius von 50 km um den Standort des Fahrzeuges, Mitarbeiter aus dem Handwerk. Dies gilt aber nur dann, wenn das Fahren an dem betreffenden Tag nicht deren Haupttätigkeit darstellt und sie den Transport von Materialien zur Baustelle vornehmen, die sie anschließend verarbeiten. Stellt der Transport jedoch die Haupttätigkeit dar, unterliegen die Fahrer ohne Ausnahme der Aufzeichnungspflicht.
Helmut Reisbeck vom Gewerbeaufsichtsamt Würzburg informierte zunächst über die seit 1. Juli 2005 novellierte Fahrpersonalverordnung. Danach sind Führer von Kraftfahrzeugen von über 2,8 t bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gehalten, bestimmte Lenkzeiten einzuhalten. Sie müssen Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Arbeits- und Ruhezeiten und ggf. auch arbeitsfreie Tage dokumentieren. Ausgenommen von der Aufzeichnungspflicht sind bei Fahrten innerhalb eines Radius von 50 km um den Standort des Fahrzeuges, Mitarbeiter aus dem Handwerk. Dies gilt aber nur dann, wenn das Fahren an dem betreffenden Tag nicht deren Haupttätigkeit darstellt und sie den Transport von Materialien zur Baustelle vornehmen, die sie anschließend verarbeiten. Stellt der Transport jedoch die Haupttätigkeit dar, unterliegen die Fahrer ohne Ausnahme der Aufzeichnungspflicht.
Als Reizthema erwies sich die von Reisbeck anschließend angesprochene Einführung des digitalen Tachographen für ab 1. Mai 2006 zugelassene Neufahrzeuge. Viele der anwesenden Unternehmer bezeichneten dies als neuen Auswuchs der EU-Bürokratie betrachtet. Ärgerlich ist weniger die Ausrüstungspflicht mit dem digitalen Tachographen, sondern das Handling. So müssen die notwendigen und kostenpflichtigen Betriebs- und Fahrerkarten frühzeitig bei TÜV oder DEKRA geordert werden. Die Fahrerkarten können allerdings nur auf Grundlage eines EU-Führerscheins beantragt werden. Betriebe, die demnächst ein entsprechendes Neufahrzeug anschaffen, sollten sich also frühzeitig darum kümmern. Auch ist zu klären, ob man sich die Auswertungs-Hard- und Software selbst anschafft oder hierzu mit einem Dienstleister, z. B. seiner Werkstatt, zusammenarbeitet. Für Informationen stehen das Gewerbeaufsichtsamt und die Kfz-Händler zur Verfügung, im Internet gibt es auch ein entsprechendes Portal unter www.digitaler-tachograph.com.
Seminarunterlagen zum Referat von Helmut Reisbeck, Gewerbeaufsichtsamt Würzburg
Der Gefahrgutbeauftragte und die Freistellungsgrenzen beim Transport
Großer Aufklärungsbedarf besteht zum Themenfeld Gefahrgut und zur Frage: Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen? Gerhard Kleeberger von der Gefahrengutberatung Schweinfurt wies auf die bestehenden Vorschriften hin, die bei entsprechend geringer Menge an gelagerten oder zu transportierendem Gefahrgut Ausnahmen für Handwerksbetriebe zulassen. Für Betriebe, die mit Gefahrgut umgehen – und das tun fast alle! – ist es wichtig, die gesetzlichen Grundlagen und die Freistellungsgrenzen zu kennen. Auch sollte man wissen, was zu Gefahrgut zählt, und was nicht. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall mit Gefahrgut, so kann das Zuwiderhandeln gegen gesetzliche Vorschriften als grob fahrlässig ausgelegt werden – mit den entsprechenden Konsequenzen.
Als äußerst spannend bis dramatisch erwies sich der Themenkomplex Ladungssicherung, den Polizeihauptmeister Martin Lang überzeugend und eindrucksvoll präsentierte. Tagtäglich komme es auf unseren Straßen zu tragischen Unfällen mit schwersten Verletzungen oder gar Todesfolge, weil lose im Fahrzeug abgelegte Ladung sich bei einer Vollbremsung oder einem Aufprall zu einem Geschoss entwickelt. So beschleunigt bei einem Frontaufprall mit 50 km/h ungesicherte Ladung mit dem bis zu 50-fachen ihres Eigengewichtes. Ein Handy mit 300 g wird so zu einem – unter Umständen tödlichen –Vorschlaghammer von mehr als 16 kg. Ungesicherte oder falsche Beladung birgt nicht nur Risiken für den Fahrer und seine Mitfahrer, sondern kann auch zur Bedrohung für andere Verkehrsteilnehmer werden.
Martin Lang demonstrierte bedrohliche Beladungszustände höchst eindrucksvoll anhand von bei Verkehrskontrollen aufgenommenen Fotos. Er zeigte aber nicht nur, wie es falsch geht, sondern gab auch wertvolle Hinweise, wie man Ladung sachgerecht sichert und wie ein Fahrzeug verkehrssicher beladen wird. Denn eine häufige Unfallursache ist nicht nur ungesicherte und während der Fahrt verrutschende Ladung, sondern auch deren falsche Gewichtsverteilung auf den Fahrzeugachsen.
Auskunft erteilt bei der Handwerkskammer Kerstin Bauer.
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online seit 08. Feb 2006, aktualisiert am 24. Jan 2008
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