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Der Gebäudeenergieausweis

Die wichtigsten Regelungen

Seit dem 1. Juli 2008 haben Käufer und Mieter älterer Wohngebäude bis zum Baujahr 1965 einen Rechtsanspruch, fundierte Informationen über den Energiebedarf der Immobilie zu erhalten. Der Verkäufer bzw. Vermieter ist demnach verpflichtet, auf Anfrage einen Energieausweis vorzulegen.

Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft:
- Wohngebäude, die bis zum Jahr 1965 fertig gestellt wurden, benötigen den Energieausweis ab 01.07.2008.
- Eigentümer jüngerer Wohngebäude müssen den Energieausweis bei Nutzerwechsel ab 01.01.2009 vorlegen können.
- Nichtwohngebäude müssen im Falle des Verkaufs oder Vermietung ab 01.07.2009 den Energieausweis haben.

Auf rechtzeitige Beschaffung achten
Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie haben Interessenten das Recht, den Energieausweis einzusehen. Darauf sollten sie in keinem Fall verzichten, denn die Höhe der Betriebskosten hängt wesentlich von der energetischen Qualität eines Gebäudes ab. Auch wenn der Eigentümer nicht verpflichtet ist, den Energieausweis in Verkaufs- oder Vermietungsgespräche einzubringen, ist eine rechtzeitige Ausstellung empfehlenswert: Denn wenn Eigentümer den Ausweis nicht vorzeigen können, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern bestraft werden kann.

Bedarfsausweis empfohlen
Die Handwerkskammer empfiehlt den sogenannten Bedarfsausweis, weil durch den nutzerunabhängig errechneten Bedarf die energetische Qualität von Gebäuden und Wohnungen sichtbar und vergleichbar wird. Zudem sind die Analysen der Bausubstanz und der Anlagen notwendige Voraussetzungen für wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Auch bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit zehn Jahre ab Ausstellungsdatum, wenn sie auf der Basis älterer EnEV-Fassungen oder von Bund, Ländern und Gemeinden oder auf deren Veranlassung ausgestellt wurden (u. a. dena-Energiepass).

Aussteller
Energieausweise dürfen nur von speziell ausgebildeten Fachleuten ausgestellt werden. Dazu zählen neben bestimmten Ingenieurberufen, Architekten und Technikern mit entsprechenden Vor- bzw. Fortbildung auch qualifizierte Fachleute der Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Handwerke sowie des Schornsteinfegerhandwerks.

Voraussetzung: Alle Fachleute müssen vertiefte Kenntnisse im Bereich des energiesparenden Bauens nachweisen, beispielsweise durch einen erfolgreich besuchten Lehrgang wie den Gebäudeenergieberater im Handwerk. Diese kommen dann auch für die Nachweisberechtigung im CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW in Frage. Für Nicht-Wohngebäude wie gewerblich genutzte Immobilien sind ausschließlich Ingenieure und Architekten ausstellungsberechtigt.

Info: zum Gebäudeenergieausweis unter www.dena.de -
Adressen von Gebäudeenergieberatern in Unterfranken auf Anfrage beim Kompetenzzentrum für Energietechnik, Gottfried Baumgartner

Weiterbildung: Aus unserem Kursangebot
Kompetenzzentrum für Energietechnik Würzburg

Energieberater/in (HWK)
- Teilzeit: 12.09.2008 bis 29.11.2008 mit 2 Blockwochen in der 39. + 44. KW
06.02.2009 bis 098.05.2009 mit 2 Blockwochen in der 10. + 13. KW

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Fachkraft für Solartechnik
Teilzeit: 13.02.2009 bis 20.06.2009 mit 1 Blockwoche in der 17. KW

Praxiskurs DIN 18599
Vollzeit: Herbst 2008 - Termin auf Anfrage

Information und Anmeldung:
Kompetenzzentrum für Energietechnik, Gottfried Baumgartner, Tel. 0931 4503-2105,
www.energietechnik-hwk.de

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