Fit for Work 2010
Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen, haben mit die geringsten Chancen auf dem Ausbildungsmarkt und bleiben häufig ohne Berufsausbildung. Um die Ausbildungsplatzsituation für marktbenachteiligte Jugendliche zu verbessern, gewährt die Bayerische Staatsregierung mit der neuen Förderrichtlinie des Programms Fit for Work einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro. Gefördert werden bayerische Ausbildungsbetriebe, die mit Jugendlichen aus Praxisklassen und mit Jugendlichen ohne Schulabschluss einen Berufsausbildungsvertrag schließen. Der Berufsausbildungsvertrag muss mit Jugendlichen geschlossen sein, die eine grundsätzliche für eine betriebliche Ausbildung, ggf. unter Einbeziehung ausbildungsbegleitender Hilfen (abH) mitbringen. Diese Eignungsfeststellung erfolgt durch die Berufsberatung der Arbeitsagenturen.
Über weitere Fördermaßnahmen wie beispielsweise zusätzliche Ausbildungsplätze, Mobilitätshilfen usw.wird im Sommer diesen Jahres entschieden.
Weitere Informationen, die Förderrichtlinien und Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth, Telefon: 0921 605-3388, Fax: 0921 605-5808010, Email: esf@zbfs.bayern.de
online seit 19. Jul 2010, aktualisiert am 01. Dez 2011
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