Berufsausbildung im Handwerk

Unsere Ausbildungsberater informieren über Ausbildung im Handwerk und beantworten Fragen rund im die Lehre.
Am Ende der Ausbildung eines Lehrlings hat der Ausbildende - also der Betrieb - einiges zu beachten: Legt der Lehrling dem Betrieb schriftlich die Bestätigung vor, dass die Prüfung bestanden wurde, ist er somit Geselle. Wenn er nicht übernommen werden kann, genügt es, ihm die mündliche Information darüber zu geben. Wird er am nächsten Tag jedoch wieder im Betrieb oder auf der Baustelle beschäftigt, so gilt der Geselle als unbefristet eingestellt, selbst wenn dies vom Betrieb nicht vorgesehen war.

13. September 2010
Die bayerische Staatsregierung gewährt im Rahmen des Ausbildungsplatzprogrammes Fit for work 2010 Zuwendungen für die Berufsausbildung.
Nähere Informationen finden Sie hier www.stmas.bayern.de/arbeit/bildung/fitforwork10.htm
Zum 1. Januar 2007 entfällt die Verpflichtung von Auszubildenden im unterfränkischen Handwerk, einen Berufsausbildungspass zu führen. Damit leistet die Handwerkskammer einen Beitrag zur Entbürokratisierung im Bereich der Ausbildung.
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