WeGebAU: Geld vom Staat für Mitarbeiter ab 45 Jahre
Noch betrifft der Fachkräftemangel nur wenige Betriebe. Betroffen sind heute vor allem das Bau-, Ausbau- und Metallhandwerk. Doch schon bald - und trotz zunehmender Ausbildungsbereitschaft - werden künftig viele weitere Branchen darunter leiden. Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern, so vermuten es viele Wirtschaftsinstitute, wird in naher Zukunft viele Unternehmen in ihrem Wachstum begrenzen.
Neben der verstärkten Ausbildung gilt es für die Unternehmer, vorhandene Potentiale bestmöglich zu nutzen. Dazu zählen vor allem auch langjährige Mitarbeiter, die wegen langer Weiterbildungspausen zuweilen nicht mehr auf dem Stand der Technik sind. Oder die wegen gesundheitlicher Einschränkungen im praktischen Einsatz bzw. draußen auf der Baustelle nicht mehr die volle Leistung erbringen können und deshalb verstärkt im Büro bzw. als Servicepersonal an der Nahtstelle zwischen Kunde und Technikern eingesetzt werden könnten.
Aufgrund ihrer langjährigen Kenntnisse und Erfahrung sind ältere Mitarbeiter für Unternehmen oft besonders wertvolle Mitarbeiter. Zur Qualifizierung dieser wichtigen Personengruppe stellt der Staat der Wirtschaft hohe Beträge zur Verfügung. Mit dem Programm „WeGebAU" fördert die Bundesagentur für Arbeit erstmals einen Personenkreis, der sich in fester Beschäftigung befindet. Das Programm unterstreicht die Bedeutung lebenslangen Lernens und will langfristig Arbeitslosigkeit für ältere Arbeitnehmer vermeiden. Eine weitere Zielgruppe sind gering qualifizierte Mitarbeiter.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte, die bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben und in einem Betrieb mit maximal 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Arbeitnehmer in an- oder ungelernter Tätigkeit, ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw., die über einen Berufsabschluss verfügen, aber mehr als vier Jahre diesen Beruf nicht mehr ausgeübt haben.
Wie wird gefördert?
Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum der Qualifizierung, in der der Beschäftigte keine Arbeitsleistung erbringt. Neben der Übernahme der Kursgebühr kann, sofern die Weiterbildungsmaßnahme während der Arbeitszeit stattfindet, auch ein Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt werden, dessen Höhe zwischen 50 % und 100 % der angefallenen Lohnkosten liegt.
Breites Weiterbildungsangebot der Bildungszentren nutzen
Gefördert wird die Teilnahme an einer Weiterbildung, die außerhalb des Betriebes durchgeführt wird. Dabei müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen.
Speziell für Arbeitnehmer aus dem Handwerk bieten die Bildungszentren der Handwerkskammer in Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt eine breite Palette zertifizierter Lehrgänge an, die gemäß dem Programm WeGebAU gefördert werden. Da die Angebote hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden können, sollten sich betroffene Unternehmer oder Mitarbeiter direkt mit ihrem nächstgelegenen Bildungszentrum in Verbindung setzen und individuell geeignete Weiterbildungsmöglichkeiten erfragen:
- Akademie für Unternehmensführung Würzburg: Urban Östreicher, Tel. 0931 4503-2382;
- Bildungszentrum Aschaffenburg: Thomas Hasenstab, Tel. 06021 4904-5118;
- Bildungszentrum Schweinfurt: Jan Döpke, Tel. 09721 4784-124;
- Bildungszentrum Würzburg: Werner Schnös, Tel. 0931 4503-2120;
- Fahrzeugakademie: Matthias Kaemmer, Tel. 09721 7858-3129.
Zur Klärung, inwieweit eine Förderung im Einzelfall möglich und welche Maßnahme sinnvoll ist, wenden Sie sich bitte an die zuständige Arbeitsagentur:
- in Aschaffenburg: Wolfgang Hebel, Tel. 06021 390-850
- in Schweinfurt: Karin Jung, Tel. 09721 547-200
- in Würzburg: Marianne Schlimbach-Reinhard, Tel. 0931 7949-300
Nähere Informationen auch online:
Programm WeGebAU 2007 (PDF-Flyer)
Downloads
- Sonderprogramm WeGebAU - Förderung für ältere Arbeitnehmer (
326 kB) - Handwerkskammer unterstützt Qualifizierungsprozesse - gefördert von WeGebAU (
113 kB)
online seit 18. Okt 2006, aktualisiert am 17. Sep 2007
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