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Beratung > Existenzgründung > Handwerksrolle |
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Die HandwerksrolleDie Handwerkskammer führt die Handwerksrolle. Dies ist das Verzeichnis aller Inhaber eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks, die ein stehendes Gewerbe ausüben.
Laut Handwerksordnung erfolgt eine Eintragung in die Handwerksrolle meist nur mit einer bestandenen Meisterprüfung. Die insgesamt 41 zulassungspflichtigen Handwerke sind in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt.
Eine Eintragung in die Handwerksrolle kann auch auf Grund einer Ausnahmebewilligung oder einer Ausübungsberechtigung erfolgen. Außerdem gibt es das Verzeichnis der zulassungsfreien und der handwerksähnlichen Gewerbe (= Anlage B1 und Anlage B2).

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