Selbstverwaltung

Im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft hat der Staat den Handwerkskammern hoheitliche Aufgaben übertragen, wie Ausbildung, Meisterprüfungswesen, Führen der Handwerksrolle, Betreuung der Innungen und Kreishandwerkerschaften u. a.


Tätigkeitsbereiche sind z. B.

  • Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle,
  • Regelung und Überwachung der Berufsausbildung und beruflichen Fortbildung,
  • Organisation und Durchführung von Prüfungen,
  • Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen,
  • Bescheinigungen für den Wirtschaftsverkehr,
  • Rechtsaufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften
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