Abfall und Recycling

Abfall lässt sich trotz aller Bemühungen im betrieblichen Ablauf nie ganz vermeiden. Trotzdem muss ein Hauptaugenmerk im Betrieb auf die Abfallvermeidung gerichtet sein – auch um Kosten zu sparen.

Mit dem Abfallrecht und seinen umfangreichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Abfallentsorgung muss sich das Handwerk schon immer intensiv auseinandersetzen – nach dem Motto: Wo gehobelt wird, fallen auch Späne. Das Abfallrecht ist kompliziert, für den Betriebsinhaber ist es ein Gesetz unter vielen und in der Praxis teilweise schwer verständlich: als Beispiele sind ein kompliziertes Nachweisverfahren und vielfältige Dokumentationspflichten zu nennen.

Produktionsabläufe optimieren

Ein konsequentes Sichten der Produktionskette kann zu Verfahrensoptimierungen führen. Ein möglicher Investitionsaufwand kann sich bereits nach kurzer Zeit durch Einsparungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie bei deren Entsorgung amortisieren. Haben Sie Ihren Produktionsablauf bereits verbessert, sind die noch anfallenden Reststoffe einer Wiederverwertung zuzuführen.

Abschließend soll noch auf ein Beispiel aus der schnelllebigen Gesetzgebung eingegangen werden: Neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nach Vorgaben der EU seit dem 1. Juli 2006 bestimmte Stoffe nicht mehr oder nur eingeschränkt enthalten: Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom sowie zwei Sorten von bromierten Flammhemmern. Betroffen von der Richtlinie sind Haushaltsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte sowie automatische Ausgabegeräte. Jeder Produzent muss auf Richtlinien-konforme Werkstoffe umstellen oder dies von seinen Zulieferern einfordern.

Für weitere Fragen oder eine spezifische Beratung in Ihrem Betrieb steht Ihnen der Umweltberater gerne zur Verfügung.

online seit 26. Jan 2006, aktualisiert am 07. Dez 2011

Ansprechpartner

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Dipl.-Ing. (FH) Frank Schneider
Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT) - Fachrichtung Umwelt- und Energietechnik

Tel. 0931 30908-1168
Fax 0931 30908-1668
f.schneider@hwk-ufr.deE-Mail
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