Startseite

Existenzgründung
Ansprechpartner
Betriebsübernahme
Schritte zur Selbstständigkeit
Gründerförderung
Informationsmaterial
Handwerksrolle
Coaching-Programm
Gründeragenturen
Links
Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)
Betriebswirtschaft
Ansprechpartner
Gesamtbetrieb
Rechnungswesen
Betriebsanalyse
Betriebsnachfolge
Betriebsbörse
Finanzierung
Schneller Kredit
Marketing
Standortfragen
Informationsmaterial
Links
Sprechtage
Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer
Recht
Ansprechpartner
Arbeits- und Sozialrecht
Handwerks- und Gewerberecht
Vertragsrecht
Vermittlung bei Streitigkeiten
Handwerksrolle
Handwerksrolle online
Ausbildung
Weiterbildung
Technik
Technologie-Transfer
Messen
Außenwirtschaft
Umwelt
Aktuelles
Ansprechpartner
Umweltpakt Bayern
Umweltmanagement QuH
Nutzungskonflikte + Immissionsschutz
Gefahrstoffe
Infozentrum UmweltWirtschaft
Wasser + Abwasser
Abfall + Recycling
Altlastenproblematik
Förderprogramme
Broschüren + Praxishilfen
Energie + Verkehr
Aktuelles
Ansprechpartner
Rationelle Energieverwendung
Erneuerbare Energien
Stromtarife für Handwerker
Strom-(Öko)Steuer
Bewertung der Energiekosten
Fahrpersonalverordnung
Förderprogramme
Broschüren + Praxishilfen
Arbeitssicherheit
Ansprechpartner
Aktuelles
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung
E-Business + Internet
Veranstaltungen

Gefährdungsbeurteilung

Durch §5 Arbeitsschutzgesetz werden die Betriebsinhaber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen. Damit soll erreicht werden, dass Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden. Jede Arbeit ist mit Unfall- und Gesundheitsrisiken verbunden - versucht werden muss daher, Risiken möglichst gering zu halten. Dies ist für den Arbeitnehmer, den Betrieb und unsere Gesellschaft von grundlegender Bedeutung.

Um eine Gefährdung gering zu halten, muss sie erkannt werden - genau dies ist das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung. Die Vorgehensweise bei der Beurteilung von Gefährdungen liegt im Ermessensspielraum eines jeden Unternehmers. Eine Dokumentation ist sicherlich sinnvoll, wird aber vom Gesetzgeber erst ab 10 Mitarbeitern vorgeschrieben. Bei arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogenen Beurteilungen können die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Maßnahmen für gleiche Arbeitsplätze übernommen werden.

Verschiedene Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung wurden entwickelt – eine Grundvorgehensweise ist allen gleich:
  • Arbeitsbereiche werden festgelegt - welche Tätigkeiten werden im Unternehmen ausgeführt?
  • Gefährdungen werden ermittelt - was kann zu einer möglichen Gefährdung führen?
  • Schutzziele für die Beschäftigten - wie kann ich den Arbeitsplatz optimieren?
  • Maßnahmen und Abwicklung benennen - was ist zu tun? Wer macht was, bis wann?
  • Mögliche externe Beratung einbinden - wo brauche ich Hilfe von Außen?
  • Die Maßnahmen werden auf ihre Wirksamkeit überprüft - ist das Schutzziel erreicht oder sind ergänzende Maßnahmen erforderlich?
Rufen Sie uns an, wenn Sie noch Fragen haben, und wenn wir behilflich sein können bei der Umsetzung in Ihrem Betrieb!


Service im Überblick