Allgemeine Informationen
Die Fahrzeugakademie, eine Einrichtung der Handwerkskammer für Unterfranken, ist weit über Deutschland hinaus als innovatives Bildungszentrum bekannt. Sie erwartet eine neue Kfz-Meisterschule mit modernen Theorieräumen und Werkstätten, die auf dem neuesten Stand der Technik sind. Der Fokus liegt auf Meisterkursen, oftmals in Kombination mit dem/der Geprüften Betriebswirt/in (HwO), Schwerpunkt Fahrzeugwesen.
Mit diesem einmaligen Konzept werden Kfz-Techniker- (wahlweise mit Schwerpunkt NFZ/LKW), Karosserie- und Fahrzeugbauer-, sowie Landmaschinenmechaniker-Meister geschult. Schweinfurt liegt zentral, bietet günstige Unterbringungsmöglichkeiten und niedrige Lebenshaltungskosten.
Prüfung & Diplom
Die Prüfung wird schriftlich, praktisch und mündlich durch den Prüfungsausschuss der Handwerkskammer für Unterfranken nach der staatlichen Prüfungsordnung abgehalten. Mit bestandener Prüfung wird ein Diplom ausgehändigt, das zum Führen des Meistertitels und, sofern absolviert, des Titels „Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO), Schwerpunkt Fahrzeugwesen“ berechtigt.
Meisterschule Teile 3 und 4:
Mit bestandener Prüfung haben Sie die Teile III und IV Ihrer Meisterprüfung absolviert.
Hinweis
Vor dem Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer für Unterfranken werden folgende Schwerpunkte abgenommen:
- im Kraftfahrtechnikerhandwerk KFZ-Techniker-Meister mit Geprüftem Betriebswirt (HwO) , Kfz-Techniker-Meister (Pkw) , Kfz-Techniker-Meister; Schwerpunkt Nutzfahrzeuge/LKW : Schwerpunkt „Fahrzeugsystentechnik“
- im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk Meisterschule Karosserie- und Fahrzeugbau : Schwerpunkt „Karosserieinstandsetzung“
- im Landmaschinenmechaniker-Handwerk Landmaschinenmechaniker Meisterschule : Schwerpunkt „Landmaschinen“
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung (bzw. vergleichbare Facharbeiterprüfung) in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will oder in einem damit verwandten Handwerk, bestanden hat oder wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er die Kenntnisse, Fertigkeiten sowie Erfahrungen erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.