Meldung von Unternehmensdaten für das Transparenzregister
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Eintragungspflicht im Transparenzregister

Um Geldwäsche zu bekämpfen hat die EU alle europäischen Länder verpflichtet, ein sog. Transparenzregister einzurichten. In Deutschland wurde das Transparenzregister Ende 2017 beim Bundesverwaltungsamt in Bad Homburg installiert. Alle juristischen Personen des Privatrechts (UG, GmbH, AG, e.V.) und im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG) müssen ihre sog. wirtschaftlich Berechtigten, also ihre Gesellschafter, dem Register melden. Eine Meldung kann dann unterbleiben, wenn sich die wirtschaftlich Berechtigten aus dem Handelsregister ergeben, denn das Handelsregister gibt die bei ihm digital eingetragenen Daten an das Transparenzregister weiter.

Das bedeutet, die Gesellschafter oder Geschäftsführer von im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften müssen nichts veranlassen, wenn sie beim Handelsregister eine digitale Liste der Gesellschafter eingereicht und aktuell gehalten haben. Leider haben viele Handelsregister die vor 2007 eingereichten Gesellschafterlisten nicht digitalisiert, sodass die Handelsregister diese Daten auch nicht an das Transparenzregister weiterleiten können. Somit müssen nun diejenigen Gesellschaften, die ihre Gesellschafterliste nicht aktuell gehalten haben oder schon vor 2007 beim Handelsregister eingereicht haben, die Gesellschafter beim Transparenzregister melden. Auch Kommanditgesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister melden, da sich aus dem Handelsregister die Kapitalbeteiligung der einzelnen Gesellschafter nicht ergibt.

Die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister ist kostenfrei. Jedoch verlangt der mit der Führung des Transparenzregisters beauftragte Bundesanzeiger Verlag von allen im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften 2,50 Euro im Jahr.

Das Bundesverwaltungsamt macht nun darauf aufmerksam, dass von zahlreichen Gesellschaften immer noch keine vollständigen Gesellschafterlisten vorliegen. Da das Unterlassen der Meldung mit einer Geldbuße belegt ist, drohen nun vielen Unternehmern Bußgeldbescheide.



Die Handwerkskammern empfehlen ihren im Handelsregister eingetragenen Betrieben, sich im Transparenzregister unter  www.transparenzregister.de kostenfrei zu registrieren und zu überprüfen, ob alle notwendigen Daten eingetragen sind.

Nähere Informationen zum Transparenzregister erteilt das Bundesverwaltungsamt unter der kostenfreien Servicenummer 0 800 - 1 23 43 37.