Imagekampagne des Handwerks
Die Imagekampagne des Handwerks geht ab Januar 2020 in die nächste Runde. Die neue Kampagnenstaffel wird neben der Nachwuchsgewinnung auch die Ansprache der breiten Öffentlichkeit wieder mehr in den Fokus rücken, um das Ansehen des Handwerks weiter zu stärken. Mit dem Start der insgesamt dritten Runde geht einher, dass zum Jahreswechsel die Nutzungsrechte an einigen alten Kampagnenmaterialien auslaufen, sodass diese nicht weiter verwendet werden dürfen.
Als Faustregel gilt: Materialien mit Kampagnen-Sprüchen auf einfarbigen Hintergrund dürfen uneingeschränkt weiter verwendet werden. Materialien aus der vorangegangen zweiten Kampagnenstaffel mit Fotomotiven, Video und Ton dürfen nicht mehr eingesetzt werden (eine Auflistung zeigt das beigefügte PDF-Dokument).
Betriebe werden gebeten, betreffende Materialien nicht mehr zu verwenden und von ihrer Internetseite, ihren Social-Media-Accounts oder aus ihren Betriebsräumen zu entfernen. Ansonsten können rechtliche Abmahnungen nicht ausgeschlossen werden. Denn Nutzungsrechte für Materialien mit Rechten Dritter, wie Fotos, Videos oder Tonaufnahmen, werden in der Werbung gewöhnlich für einen befristeten Einsatzzeitraum eingekauft. Nach diesem Zeitraum dürfen diese Materialien nicht mehr verwendet werden. So auch bei der Imagekampagne des deutschen Handwerks.
Mitte Februar erscheinen die nächsten neuen Bildmotive der dritten Kampagnenstaffel, die dann wieder für fünf Jahre eingesetzt werden können.
Hier können Sie nachlesen, welche Motive wie lange genutzt werden können:
Auflistung Nutzungsrechte Motive Imagekampagne
Weitere Motive finden Sie hier zum Download:
Als Faustregel gilt: Motive wie dieses mit Sprüchen auf blauem Hintergrund dürfen weiterhin uneingeschränkt verwendet werden.