Steuerbonus auf Handwerksleistungen - super Instrument, zuwenig genutzt



Nur jeder zehnte Privathaushalt weiß davon und fragt danach. Doch trotz dieser geringen Kenntnis in der Kundschaft sind die Auswirkungen des Steuerbonus auf das Handwerk erheblich. Nach einer deutschlandweiten Umfrage innerhalb des Handwerks bekennt ein Drittel der antwortenden Betriebe, dass sie den Umsatzzuwachs durch den Steuerbonus auf 5 bis 10 Prozent schätzen, weitere 30 Prozent gehen von mehr als 10 Prozent zusätzlichem Umsatz aus, fast 12 Prozent profitieren von einem Anstieg von 15 bis 20 Prozent.

Die positiven Auswirkungen auf die Handwerkerumsätze sind besonders erfreulich, weil nach den Umfrageergebnissen davon ausgegangen werden muss, dass die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in weiten Bevölkerungskreisen noch nicht ausreichend bekannt sind. So berichten 46,3 Prozent der teilnehmenden Betriebe, dass die Kunden von sich aus nicht nach dem Steuerbonus fragen, weitere 40,2 Prozent melden, dass die Kundschaft nur selten nachfragt. Dagegen geben nur 11,2 Prozent der Betriebe an, dass sie von ihren Kunden häufig auf die Steuerermäßigungen angesprochen werden (Rest ohne Angabe).

Nur wenige Handwerker werben aktiv mündlich oder schriftlich für die steuersenkende Wirkung des Bonus. Schade eigentlich, denn die positive Wirkung auf den eigenen Umsatz ist unbestritten. Insofern gilt es die Werbetrommel für den Steuerbonus zu rühren. Für den Privathaushalt eine echte Alternative zur Schwarzarbeit.

Die Umfrage hat aber auch gezeigt, dass die Höhe des Bonus - auch unter Berücksichtigung des 2007 angehobenen Mehrwertsteuersatzes - von 20 Prozent auf maximal 3.000 Euro Arbeitsleistung nicht mehr ausreicht. Die Handwerkskammer für Unterfranken setzt sich hier gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks für eine Anhebung des Zuschusses auf 25 Prozent und den Höchstbetrag auf 4.000 Euro ein.

Hier nochmals zur Erinnerung die Eckdaten:

Seit dem 1. Januar 2006 können Privathaushalte Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten steuersenkend geltend machen. Danach können pro Jahr von Privatpersonen bis zu 20 Prozent von 3.000 Euro der nachgewiesenen Kosten berücksichtigt werden, also max. 600 Euro. Den Steuerbonus gibt es allerdings nur auf die Arbeitskosten sowie den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag. Materialkosten werden generell nicht begünstigt.

Voraussetzungen für den Steuerbonus:

  • Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer liegt vor.
  • In der Rechnung sollte ein Hinweis auf den prozentualen Anteil der Arbeitsleistung am Gesamtbetrag enthalten sein.
  • Der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen.
  • Die Leistungen müssen in der privaten Immobilie des Auftraggebers erbracht worden sein. Werkstattleistungen werden nicht gefördert.

Tipp: Bieten Sie Ihren Kunden eine Ratenzahlung an, sofern der Rechnungsbetrag (Arbeitsleistung + Mehrwertsteueranteil) oberhalb von 3.000 Euro liegt. Für den Steuerbonus ist der Zahlungseingang entscheidend, nicht der Zeitpunkt, zu dem die Dienstleistung erbracht wird.

Beispielrechnung:

Ein Fliesenleger fliest das Badezimmer und stellt eine Rechnung über 2.000 Euro zzgl. 19 % MwSt. (380 Euro) aus. Die Materialkosten belaufen sich auf 500 Euro, die Arbeitskosten auf 1.500 Euro.

Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt: 1.500 Euro zzgl 19 % MwSt. (285 Euro) = 1.785 Euro davon 20% Förderung = 357 Euro Steuerbonus.