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Immer mehr Ausschreibungen onlineSeit 1. Februar 2006 muss die öffentliche Hand beginnen, ihre Aufträge auch auf elektronischem Wege auszuschreiben und zu vergeben. Während einer Übergangsfrist von vier Jahren sind sowohl papiergestützte wie elektronische Verfahren erlaubt. Vom Jahr 2010 an soll die öffentliche Hand ausschließlich elektronisch ausschreiben und vergeben. Das bedeutet: Von der Bekanntmachung eines Bauvorhabens über die Verdingungsunterlagen und ihren Download durch den potentiellen Anbieter bis hin zu Angebotsabgabe und Zuschlag mit digitaler Signatur werden alle Schritte nach den EU-Vorgaben rechtskonform in einem digitalen System abgebildet. In den im April 2004 verabschiedeten Vergabe-Richtlinien 17 und 18 der Europäischen Union wurden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, bis zum 31. Januar 2006 den dafür erforderlichen gesetzlichen Rahmen, also die Umsetzung in nationales Recht, zu schaffen. Die Bundesregierung hat diesen Termin verstreichen lassen. Dennoch haben die verantwortlichen Politiker in Deutschland mehrfach signalisiert, dass die schnelle Umsetzung hohe Priorität hat. Dennoch: Was zur Pflicht werden wird, ist heute bereits freiwillig möglich. Öffentliche Auftraggeber können ihre Vergabeverfahren schon jetzt vollständig elektronisch abwickeln. Auftragnehmer, z. B. Handwerksbetriebe können ihre Angebote auch bei elektronischen Ausschreibungen bis 2010 wahlweise elektronisch oder in Papierform abgeben. Bund, Länder und Kommunen arbeiten teilweise bereits mit E-Vergabe. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat Ende 2004 die etwa 600 Vergabestellen des Bundes aufgefordert, die EU-Richtlinien umzusetzen und fortan auch elektronisch auszuschreiben. Das Land Berlin hat die E-Vergabe im Februar 2005 gestartet, gefolgt von Baden-Württemberg und Bayern. Berlin und Bayern tun dies mit Lösungen der ventasoft GmbH. Hier finden Sie die aktuellen öffentlichen Ausschreibungen der Handwerkskammer für Unterfranken

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