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Bis 30. Juni: Asbest-Sachkunde auffrischen

Sachkundenachweise für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest gelten nicht mehr unbefristet, sondern nur noch für die Dauer von sechs Jahren. Darauf weist die Umweltberatung der Handwerkskammer für Unterfranken hin. Hintergrund ist eine Änderung der entsprechenden Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519).

Handwerker, die ihre Sachkunde vor dem 1. Juli 2010 erworben haben, sollten deshalb bis spätestens 30. Juni 2016 einen Auffrischungslehrgang besuchen, da sie sonst den Sachkundenachweis komplett verlieren.

Eine weitere Änderung betrifft den Halbtages-Lehrgang für emissionsarme  Verfahren, der künftig nicht mehr angeboten wird. Auch hier gilt der vorhandene Sachkundenachweis nur noch für sechs Jahre. Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, verlieren ihre Gültigkeit zum 30. Juni 2016. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Betriebe, die bisher diese Verfahren angewandt haben und nur über diese verfügen, müssen jetzt einmalig einen Zweitages-Lehrgang für den Sachkundenachweis besuchen.

Unternehmensbezogene Anzeigen gelten nur mehr für einen Zeitraum von 6 Jahren.

Die Umweltberatung der Handwerkskammer für Unterfranken empfiehlt deshalb, rechtzeitig einen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang zu besuchen. Wird Asbest ohne entsprechenden Sachkundenachweis abgebaut, handelt es sich um eine Straftat.