Tischreihen, hintereinander, erste Reihe, Teilnehmer Blick vorne
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Erhöhung des Meister-BAföG zum 1. August 2016

Zum 1. August 2016 tritt die vom Bundesrat bereits im Herbst letzten Jahres beschlossene Gesetzesnovelle für das  Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses finanzielle Förderinstrument können sowohl Teilnehmer von Meisterkursen als auch anderer Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung beantragen.  Besser bekannt ist es als Meister-BAföG. Die für die Fortbildungsmaßnahme einkommensunabhängige Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Mehr finanzielle Unterstützung

Konkret beinhaltet die Gesetzesneuerung eine deutliche Erhöhung sowohl der Fördersätze, als auch der Zuschussanteile. Daneben steigen auch die Vermögensfreibeträge um fast 10.000 Euro auf 45.000 Euro pro Teilnehmer sowie die Einkommensfreibeträge. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden künftig mit bis zu 15.000 Euro gefördert, das "Meisterstück" mit 2.000 Euro. Zudem gibt es einen höheren Bonus für erfolgreiche Absolventen: Wer die Abschlussprüfung besteht, erhält einen Erlass von 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten.

„Die verbesserte Förderung ist ein starkes Zeichen für die berufliche Bildung“, freut sich Rolf Lauer. „Es stärkt unsere Teilnehmer, die Arbeit, Familie und Fortbildung unter einen Hut bringen. Ein sehr hoher Prozentsatz nimmt das Meister-BAföG in Anspruch. Viele die sich weiterqualifizieren, sind auf die Unterstützung angewiesen.“ Rolf Lauer sieht in den erhöhten staatlichen Unterstützungsleistungen auch eine Entlastung für die Betriebe. Denn die Gesetzesneuerung sei ein zusätzlicher Anreiz, Mitarbeitern, allen voran geeigneten Kandidaten für die Betriebsnachfolge, Weiterqualifikation zu ermöglichen.

Infos zur Antragsstellung, Voraussetzungen für die Förderung sowie Beispielrechnungen und mehr, unter:

www.aufstiegs-bafoeg.de

Zum 1. August 2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge (einkommensabhängig) beim Meister-BAföG:

  • für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro/Monat
  • für Alleinerziehende von 907 Euro auf 1.003 Euro/Monat
  • für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro/Monat
  • für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat

Die Verbesserungen für die Maßnahmebeiträge (einkommensunabhängig):

  • der Zuschussanteil für Kurs- und Prüfungsgebühren von 30,5 % auf 40 %
  • der Darlehensanteil reduziert sich dadurch von 69,5 % auf 60 %
  • erstmalig erfolgt die Bezuschussung des Meisterstücks mit 40 % auf die entstehenden Materialkosten
  • der Bestehenserlass steigt von 25 % auf 40 %