Digitalisierung im Handwerk
Falk Heller, argum.de
Für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten können Handwerksbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung mit dem Programm "Digitalbonus Bayern" nutzen.

Förderung für die Digitalisierung

Mit dem Digitalbonus Bayern fördert die Bayerische Regierung Unternehmen, die ihre Digitalisierung vorantreiben wollen. Allein 2020 wurden in Unterfranken rund 2,5 Millionen Euro als „Digitalbonus“ bewilligt. Das Förderprogramm läuft in der aktuellen Phase bis zum 31.12.2023, das heißt unterfränkische Handwerksbetriebe können den Digitalbonus weiterhin beantragen.

Die Antworten auf häufge Fragen im Überblick:

Mit dem Digitalbonus fördert der Freistaat Bayern Unternehmen, die ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren oder ihre IT-Sicherheit verbessern wollen.

Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig, daher sollten alle Betriebe, die die Digitalisierung vorantreiben wollen, prüfen, ob Beihilfen vom Staat möglich sind. Insbesondere der Förderbereich „Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen“ ist für viele Unternehmen relevant.

Die Antragstellung ist für Unternehmen möglich, die eine Betriebsstätte in Bayern, nicht mehr als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Voraussetzung ist, dass entweder erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad durch die geplante Maßnahme auf den neusten Stand erhöht wird. Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung förderfähig. Es sind auch Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen zuwendungsfähig, soweit am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z. B. nach ISO 27001).
Der Digitalbonus kann nicht für Maßnahmen genutzt werden, die bereits begonnen wurden. Auch alles, was „Standard“ ist, kann nicht gefördert werden – das gilt beispielsweise für Standard-Webseiten, Standard-Webshops, Onlinemarketingmaßnahmen, Standard-Hardware oder Standard-Software wie Office-Programme.
Der Digitalbonus kann in zwei Varianten beantragt werden. Mit dem Digitalbonus Standard können Unternehmen einen Zuschuss von einmalig bis zu 10.000 Euro erhalten. Für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt kann der Digitalbonus Plus beantragt werden, der einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro enthält. Eine Kombination beider Varianten ist nicht möglich.
Der Antrag kann nur online gestellt werden unter www.digitalbonus.bayern/Antragstellung. Dabei muss ein detailliertes Angebot miteingereicht werden. Wichtig ist, dass nur Maßnahmen, für die noch keine rechtsverbindliche Bestellung bzw. keine Auftragserteilung getätigt wurde, förderfähig sind. Der Antrag kann während der gesamten Laufzeit des Programms nur einmal gestellt werden. Es gilt also abzuwägen, ob im konkreten Fall eine Antragsstellung sinnvoll ist oder ob bei anderen geplanten Maßnahmen die maximale Förderhöhe noch besser ausgeschöpft werden kann.
Die Handwerkskammer hat ausführliche Merkblätter für Betriebe zu verschiedenen Förderprogrammen erstellt, die über dasKundenportal abrufbar sind. Neben grundlegenden Informationen zum Programm selbst, werden auch Beispiele für förderfähige und nicht förderfähige Investitionen aufgezeigt. Betriebe können sich auch jederzeit persönlich an die Handwerkskammer wenden und ein Beratungsgespräch vereinbaren. So kann abgeklärt werden, ob im konkreten Fall eine Antragstellung sinnvoll ist und was dabei beachtet werden muss.
Nicht immer ist der Digitalbonus Bayern die beste Wahl für die geplante Investition und manchmal scheidet eine Förderung über dieses Programm nach der Förderrichtlinie aus. Daher ist es wichtig, von Anfang an auch andere mögliche Förderprogramme zu betrachten. Zum Beispiel gibt es auch das Förderprogramm „Digital-Jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Anders als beim „Digitalbonus“ können hier neben kleinen auch mittlere Unternehmen von einer Förderung profitieren. Zu beachten ist, dass beim Programm „Digital-Jetzt“ die Mindestinvestitionssumme höher ist als beim bayerischen Programm, sich am Ende aber auch eine höhere Fördersumme für die Betriebe ergeben kann.
 

Service für Mitgliedsbetriebe

Zum Digitalbonus Bayern und anderen Digitalisierungs-Förderprogrammen stellt die Handwerkskammer für Unterfranken im Kundenportal auf Ihrer Webseite umfassende Informationen bereit.

Mitgliedsbetriebe können sich kostenlos für das Kundenportal registrieren und den exklusiven Mitgliederbereich nutzen. Nach dem Login navigieren sie über  > Meine Funktionsbereiche > Mitgliederbereich > Unternehmensberatung und finden dort rundlegenden Informationen zu Förderprogrammen und unter anderem auch Beispiele für förderfähige und nicht förderfähige Investitionen.



 

Englert Michael

Dipl.-Ing. (FH) Michael Englert

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