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Heiko Kubenka

Förderung der WeiterbildungMeisterbonus

Mit dem Meisterbonus fördert die Bayerische Staatsregierung erfolgreich abgeschlossene Fortbildungen, wie zum Beispiel einen Meisterkurs.

 

Hinweis

Mit der neuen Richtlinie vom 22.06.2023 erhalten bestimmte Absolventen eine Nachzahlung von 3 000 Euro. Ein neuer Antrag für diese Nachzahlung muss nicht gestellt werden. Die Handwerkskammer wird die Berechtigten ermitteln und die Nachzahlung erfolgt automatisch auf das bereits angegebene Konto.

 zur Änderung der Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung



Was ist der Meisterbonus?

Der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Der Meisterbonus schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Bonus beträgt 2 000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2019 festgestellt wurde und 3 000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.



Wer erhält den Meisterbonus?

Der Meisterbonus wird für Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen vergeben. Bei der Handwerkskammer für Unterfranken sind dies folgende Fortbildungsabschlüsse:

  • Bachelor Professional in Betriebsinformatik (HWK)
  • Gebäudeenergieberater/in (HWK)
  • Gepr. Betriebswirt/in (HwO)
  • Gepr. Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der HwO - Bachelor Professional für Kaufmännisches Management (HwO)
  • Gepr. Verkaufsleiter/in im Lebensmittelhandwerk
  • Wirtschaftsinformatiker/in (HWK)

Voraussetzungen:

  • Die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und das Zeugnis wurde von dieser ausgestellt. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Prüfung in Bayern nicht angeboten wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Prüfung in Bayern grundsätzlich nicht angeboten wird oder über ein Jahr auf die Prüfung gewartet werden müsste. In allen anderen Fällen verliert der Absolvent den Anspruch auf den Meisterbonus, wenn er die Prüfung außerhalb Bayerns absolviert. In Grenzfällen oder bei Zweifeln sollte immer vor Prüfungsanmeldung mit der für den Regierungsbezirk des Wohnsitzes zuständigen Handwerkskammer Kontakt hinsichtlich der Berechtigung für den Meisterbonus aufgenommen werden.
  • Außerdem müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern liegen. Die Absolventen der Handwerkskammer für Unterfranken erhalten nach bestandener Prüfung das Antragsformular per Post.


Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden. Bei gleichzeitiger Teilnahme am schulischen und beruflichen Prüfungsverfahren (z.B. Fachschule-/Kammerprüfung) wird der Bonus lediglich einmal für die zeitlich erste Prüfung gewährt.



Muss ich einen Antrag stellen?

Nein. Die Absolventen der Prüfungen erhalten von der Handwerkskammer für Unterfranken mit dem Prüfungszeugnis ein Formular zugesandt. Das Formular muss vollständig ausgefüllt bis zum angegebenen Rücksendetermin per Post zurückgeschickt werden.

Ausnahme: Sie sind in Unterfranken wohnhaft, haben jedoch Ihren Meister in einer Handwerkskammer außerhalb Bayerns absolvieren müssen, da in Bayern kein Meisterprüfungsausschuss vorhanden war? In diesem Fall können Sie zur Kontaktaufnahme unser Kontaktformular nutzen:
Kontaktformular Meisterbonus für Prüflinge, die ihre Meisterprüfung außerhalb Bayerns abgelegt haben



Wann erhalte ich die Auszahlung?

Die Auszahlung des Meisterbonus an den berechtigten Personenkreis erfolgt zu zwei Terminen im Jahr. Die Handwerkskammer für Unterfranken wird Sie darüber schriftlich benachrichtigen.



Wo erhalte ich weitere Informationen?

Unter stmwi.bayern.de sind umfassende Informationen zum Meisterbonus eingestellt.

Der Meisterbonus steht unter Haushaltsvorbehalt. Die aktuelle Richtlinie ist bis zum 31.12.2024 gültig.



Fragen zum Meisterbonus beantwortet Ihnen gerne

Henning, Lisa

Lisa Henning

Tel. 0931 30908-1138

Fax 0931 30908-1638

l.henning--at--hwk-ufr.de