Neue Gewerbeabfallverordnung

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung – Was Betriebe jetzt tun können

Ziel der neuen Verordnung ist die Anpassung an die 5-stufige Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und damit auch, höhere Recyclingquoten zu erreichen. Dazu wurden neue Abfallfraktionen definiert, die künftig getrennt zu halten sind. Außerdem werden umfangreiche Dokumentationspflichten für Erzeuger und Besitzer des Abfalls gefordert.

Getrennthaltungspflicht

Gewerbliche Siedlungsabfälle
Zu den bisher bereits getrennt zu haltenden gewerblichen Siedlungsabfällen kommen nun noch die Abfallfraktionen Holz und Textilien dazu.

Bau- und Abbruchabfälle
Zu den bisher bereits getrennt zu haltenden Abfällen müssen künftig zusätzlich Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische und Baustoffe auf Gipsbasis getrennt gesammelt werden. Damit werden auf Baustellen bis zu zehn verschiedene Behältersysteme notwendig.

Ausnahmen von der Getrennthaltungspflicht
Ist eine Getrennthaltung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, kann von der Trennung abgewichen werden. Die Abweichung ist allerdings ebenfalls zu dokumentieren und zu begründen.



Dokumentationspflicht

Für die getrennt und für die nicht getrennt gehaltenen Abfälle müssen Mengen und Entsorgungswege dokumentiert werden.

Ausnahmen von der Dokumentationspflicht
Bei Baustellen gilt die Dokumentationspflicht erst ab einer Abfallmenge von mehr als 10 m³ Abfälle gesamt. Sie sollten aber belegen können, warum für die jeweilige Baustelle die Ausnahmeregel gilt.

Hilfen für Handwerksbetriebe

Derzeit sind mehrere Organisationen des Handwerks damit beschäftigt, kostenfreie Dokumentationshilfen für Handwerksbetriebe zu erstellen. Da die Verordnung erst im April 2017 erlassen wurde, war allerdings der Vorlauf zu kurz, um die Arbeitshilfen bis zum Inkrafttreten der Verordnung am 1. August fertigzustellen. Die Hilfen werden voraussichtlich im Herbst 2017 endgültig fertiggestellt sein. Den Informationsflyer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) finden Sie untenstehend im Downloadbereich.
Darüber hinaus informiert die Ansprechpartnerin der Handwerkskammer für Unterfranken über den aktuellen Stand der Dinge.