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Pflichtversicherung für Unternehmer endet

Ab 1.1.2019 sind Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre mitarbeitenden Ehe- oder Lebenspartner in den der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe zugeordneten Branchen wie dem Bäcker- und Konditorenhandwerk, der Fleischwirtschaft sowie in Brauereien und Mälzereien nicht mehr bei der (BGN)-pflichtversichert. Das hat die Vertreterversammlung der BGN beschlossen. Alle Betriebsinhaber erhalten im September einen Bescheid über das Ende ihres persönlichen Versicherungsschutzes bei der BGN. Jeder kann dann entscheiden, ob künftig die bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anfallenden Kosten und finanziellen Einbußen aus eigener Tasche geleistet werden können oder nicht. Ehe und Lebenspartner die gegen Arbeitsentgelt tätig sind, sind hiervon nicht betroffen. Sie bleiben weiter wie alle übrigen Beschäftigten kraft Gesetzes versichert.

Um über den 31.12.2018 hinaus einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen, benötigt die BGN einen schriftlichen Antrag.