Rechtsberatung, Vermittlung bei Streitigkeiten
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Warnung vor Vertragsfalle zum Datenschutz

Nach Informationen von Datenschutz-Experten sind aktuell Faxnachrichten von einer Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg (oder ähnlich genannten Unternehmen wie DAZ – Zentrale Postverteilstelle) im Umlauf. Diese Faxnachrichten sind keine behördlichen Schreiben; es gibt keinen öffentlichen und verpflichtenden Charakter. In diesen Faxnachrichten heißt es, dass die angeschriebenen Betriebe dringend Handlungsbedarf bezüglich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hätten. Die Unternehmen werden aufgefordert, ihre im Schreiben meist fälschlich formulierten Angaben zu korrigieren und ein unterschriebenes Formular zurückzusenden, um einen angeblichen Basisdatenschutz zu erhalten. Dahinter versteckt sich jedoch der Abschluss eines drei Jahre geltenden Vertrags, für den jährlich 498 Euro anfallen. Für diesen erhält der Betrieb lediglich Informationsmaterialien und Anleitungen. Die Handwerkskammer für Unterfranken warnt ihre Betriebe daher davor, das Formular zu beantworten. "Wir raten unseren Mitgliedsbetrieben auf jeden Fall davon ab, das Formular unterschrieben zurückzusenden. Betriebe, die das Dokument unterzeichnet oder Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit haben, können sich an die Rechtsberatung der Handwerkskammer wenden. Es bestehen meist Möglichkeiten, sich von diesem Vertrag wieder zu lösen, selbst wenn bereits eine Rechnung eingegangen ist“, erklärt Wolfgang Bauer, Abteilungsleiter Rechts- und Unternehmensberatung der Handwerkskammer für Unterfranken. „Wir helfen hier gerne weiter.“