Wer wird gefördert?

Interessenten, die sich auf die Prüfung zum Meister und andere Fortbildungsabschlüsse vorbereiten, können Aufstiegs-BAföG beantragen. Voraussetzung ist eine nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Zudem sind mit der Gesetzesnovelle 2016 auch Bachelorabsolventen antragsberechtigt.