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Der besondere Kündigungsschutz | Webinar

Webinar

Inklusion am Arbeitsplatz

Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen haben im Vergleich zu nicht behinderten Menschen einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber müssen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. In Bayern ist hierfür das ZBFS-Inklusionsamt zuständig.

In diesem Webinar informiert die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber in Bayern am Standort Aschaffenburg über die wichtigsten Eckpunkte des besonderen Kündigungsschutzes. Im Detail wird erklärt

  • wer Anspruch hat,
  • ab wann der Kündigungsschutz greift und
  • wie das Verfahren abläuft.

Anmeldung

Die Teilnahme ist nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an ansprechstelle.aschaffenburg@eaa-bayern.de möglich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen und Kontaktdaten an. Die Zugangsdaten werden nach Anmeldeschluss versendet.

Anmeldeschluss ist der 10. Juni 2024.

Wann: 18.06.2024 um 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Wo: Online

Veranstalter: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern | EAA Aschaffenburg